Karlsruhe kippt teilweise das Rauchverbot

schneeengel

die richter vom bundesverfassungsgericht haben das gemacht, was ich geahnt hatte. sie haben das rauchverbot teilweise aufgehoben. in den so genannten “1-raum-kneipen” darf nun erst mal wieder geraucht werden. wenn der gastraum nicht größer als 75 m² ist, eine abtrennung nicht möglich und das lokal ausdrücklich den zugang von unter 18jährigen verbietet. die aufhebung gilt jetzt zwar erst einmal nur für baden-württemberg und berlin – ist aber als grundsatzurteil zu sehen. bis ende 2009 hat der gesetzgeber nun zeit, das nichtraucherschutzgesetz auszubessern. das sinnvollste wäre es meiner meinung nach, dies zu nutzen, um eine bundeseinheitliche regelung zu finden – und es nicht in berlin so und in bayern wieder so zu machen.

schneeengels song des tages: deep purple, “smoke on the water”

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