Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Auch hier gelten die Grundrechte!

schneeengel

Artikelbild von Daniel Weber (Quelle: flickr.comCC BY-NC-SA 2.0)

lange war’s still hier im blog. zu lange. leider. das hatte mehrere gründe: neuer job, umzug und auch fehlende motivation. doch es hat sich etwas geändert! den job hab ich immer noch (und bin auch immer noch sehr zufrieden damit), aber umgezogen bin ich inzwischen (wenn auch noch nicht komplett eingerichtet) und vor allem habe ich einen richtigen motivationsschub bekommen.

vielleicht könnt ihr euch noch daran erinnern, dass mich jemand angezeigt hat. unter anderem wegen beleidigung, “tatörtlichkeit: internet“. die ganze geschichte hat sich nun sehr lang hingezogen. während dieser zeit standen einige – aus meiner sicht – völlig unhaltbare aussagen im raum. es wurden tatsachen verdreht falsch interpretiert und teilweise sogar falsche informationen gestreut. vielleicht um einfluss auf den verlauf des verfahrens zu nehmen.

unter anderem wurden zum beispiel ereignisse in falsche zeitliche kontexte gesetzt, um mich möglicherweise vor der amtsanwaltschaft im falschem licht darzustellen (stichwort onlineshop “pro juk/jpr”). außerdem wurde auf der fh joanneum – meiner ausbildungsstätte – das gerücht gestreut, gegen mich wäre ein strafbefehl erlassen worden, der mich zu einer geldstrafe (eben wegen der angezeigten beleidigungen etc.) verpflichten würde. dieses gerücht wurde bis in den aufsichtsrat, den betriebsrat und die geschäftsführung weiter getragen. zwar ohne konkret meinen namen zu nennen, aber das ich gemeint war, hätte prinzipiell allen beiteiligten klar sein müssen.

es gab natürlich keinen erlassenen strafbefehl! es gab einen antrag auf erlass eines befehls – gestellt von der amtsanwaltschaft berlin -, mehr aber nicht. und diesem antrag hat der zuständige richter widersprochen!

im groben gesagt (amtssprache ist wie ihr wisst nicht immer das leicht verständlichste) ist der richter der auffassung, dass die von mir getätigten aussagen von der meinungs- und pressefreiheit gedeckt sind. ich hätte weder einen ehemaligen lehrenden der fh beleidigt, noch verleumdet, noch übel nachgeredet, noch eine schmäh-kritik verfasst. ich hätte nicht wider besseres wissens unwahres behauptet oder ehrverletzende aussagen getätigt.

unter anderem wurde mir zum beispiel vorgeworfen, mit folgendem kommentar (den ich unter einen online-artikel als antwort auf einen anderen kommentar gegeben hatte) würde ich die ehre eines ex-lehrenden der fh verletzen:

“da sehen sie mal, wie wenig ich bei dem lehrenden, der inzwischen nicht mehr lehrender ist, journalistisch gelernt habe”

hierbei handelt es sich, so der richter, um eine “bloße meinungsäußerung” betreffend meines eigenen lernfortschrittes. damit macht er deutlich, dass es studenten möglich sein muss, sich (welt-)öffentlich über den eigenen lernfortschritt zu äußern, ohne damit jemanden in seiner ehre zu verletzen.

“das internet ist kein rechtsfreier raum!”, hört man so gerne immer in solchen zusammenhängen. richtig – und das ist auch gut so! denn gerade dann gelten auch grundrechte wie die meinungs- und pressefreiheit.

erschreckend an der ganzen geschichte finde ich allerdings immer noch, von wem ich angezeigt wurde: von einem meiner ehemaligen lehrenden! jemand, der anderen journalistisches handwerkszeug beibringen will. jemand, der von pressefreiheit redet – sie aber offensichtlich einschränken will, wenn es dabei um berichte über ihn geht. jemand, der inzwischen eine eigene firma betreibt, die unter anderem “know-how zu medienpraktischen fragen” vermitteln will. eine firma auf dessen homepage zu lesen ist, sie sei ein “loyaler” und “objektiver” partner und von “medialer zukunft” spricht.

ich kann gar nicht oft genug sagen, wie froh ich bin, dass der richter mit dieser entscheidung meine meinung teilt. und: das ergebnis zeigt, dass es sich lohnt, für seine rechte zu kämpfen und sie zu verteidigen. ich hoffe andere studenten nehmen diesen vorfall als beispiel. es zeigt, dass man sich von klageandrohungen nicht abschrecken – und vor allem nicht einschüchtern – lassen sollte. nichts desto trotz wünsche ich natürlich keinem studenten, jemals in so eine situation zu geraten.

auch als student – oder blogger – hat man die selben rechte, wie jeder andere auch. und nur, weil das gegenüber ein professor, lehrender oder was auch immer ist, muss das nicht heißen, dass er alles (besser) weiß. wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt, dann macht den mund auf und sagt es. wichtig ist dabei, dass ihr objektiv bleibt und bei aussagen immer daran denkt, dass ihr diese im fall der fälle auch beweisen bzw. belegen müsst. lasst euch nicht zu emotionalen statements hinreißen. bleibt ruhig. veröffentlicht solche blogpost, tweets (u.ä.) nicht sofort. lest noch mal drüber, lasst andere gegenlesen, schlaft noch einmal eine nacht drüber. und wenn dann wirklich eine anzeige ins haus flattert: nehmt euch einen anwalt und beratet euch mit ihm darüber. wenn ihr lediglich eure meinung geäußert habt, habt ihr auch nichts zu befürchten (auch keine anwaltskosten, denn die trägt in so einem fall wie meinem, der staat bzw. das land).

die widerspruchsfrist gegen diesen richterspruch ist bereits verstrichen. ich habe seitdem nichts mehr aus berlin gehört. somit ist die ablehnung des strafbefehls – meinem kenntnisstand nach – rechtskräftig.

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